Alas!
Nun kann ich immerhin noch eine Quelle angeben, die nicht so ohne weiteres lächelnd wegzubügeln ist: den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Ja, steht dort, die Angriffe auf Syrien seien völkerrechtswidrig gewesen, würden aber von den Staaten, die sie vertreten, politisch-moralisch legitimiert.
Erfreulicherweise wird in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass das Völkerrecht als argumentatives Instrument stumpf in der Hand derjenigen werde, die es, wo es ihnen passe, brechen.
In den völkerrechtlichen Kommentaren zur alliierten Militäroperation gegen Syrien ist in die- sem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, dass das Einstehen für eine regelbasierte internationale Ordnung und ihre zentralen Eckpfeiler (wie insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot) auch von einer entsprechenden klaren und unmissverständlichen Artikulation von Rechtsauffassungen begleitet werden müsse. Politische und rechtliche Glaubwürdigkeit hingen überdies davon ab, dass bei der völkerrechtlichen Beurteilung von Militäroperationen (Beispiele: Russische Krim-Annexion von 2014, NATO-Operation im Kosovo 1999, Militärschläge von NATO-Bündnispartnern gegen Syrien 2018) nicht mit zweierlei Maß gemessen werde.
Und dafür sei dem wissenschaftlichen Dienst Dank! Nun ist aber das Völkerrecht als ein Recht ohne zugehörige Gerichte wirklich nur ein Phantom, und wenn mächtige Staaten lange genug so oder so handeln, wird eben irgendwann eine völkerrechtliche Norm draus; denn gegen mächtige Staaten lässt sich keine Norm durchsetzen. Und so wird in der Stellungnahme auch konstatiert:
Ob sich mit den Militäreinsätzen von 2017 und 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in der Zukunft ein neuer Ausnahmetatbestand vom Gewaltverbot für Fälle von „humanitär begründeten Repressalien“ herausbilden wird, ist nicht gänzlich auszuschließen.Wenn das Völkerrecht sich wirklich weiter aus einem zwischenstaatliche Gewalt abwendenden zu einem zwischenstaatliche Gewalt begründenden entwickelt, werde ich freilich auch unter die Völkerrechtsnihilisten gehen müssen. Im Grunde sehen wir eine weitere Varianten des schon von J. Fischer zur Rechtfertigung der völkerrechtswidrigen Angriffe auf Jugoslawien bemühten Prinzips, dass eine 'Schutzverantwortung' bestehe, in deren Namen und zur Wahrung der Menschenrechte das Völkerrecht gebrochen werden könne. Sieht man aber, mit wie vielen teilweise oder ganz erfundenen menschenrechtlichen Causis schon Militäreinsätze gerechtfertigt wurden, handelt es sich in Wahrheit um eine Abdankung des Völkerrechts. 'Menschenrechte' eignen sich perfekt dafür, die politische Öffentlichkeit mit PR-Kampagnen gegen diesen oder jenen Akteur aufzuhetzen. Sieh doch nur, die armen Kinder! Wir müssen einfach bomben! Im Falle Ex-Jugoslawiens wurde das Wirken von PR-Agenturen dankenswerterweise durch Beham/Becker untersucht, im allgemeinen kommt's nur raus, wenn jemand einen Fehler macht oder ein Whistleblower auspackt ('Cambridge-Analytics').
Es handelt sich überhaupt um eine Zeit, in dem man ungestraft 'menscheln' darf, um Gewalt zu rechtfertigen, während gleichzeitig Millionen von (auch dank uns, unsere Kriege, unsere Beiträge zur Veränderung des Klimas, dazu gewordenen) Flüchtlingen in Lagern versauern, weil die Menschlichkeit so weit eben doch nicht geht. Man kann das Wort 'Mensch' bald schon nicht mehr hören.
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